Der Verein der Freunde und Förderer der Weidenbornschule e. V. möchte dazu beitragen, einen guten Standard an der Schule zu erhalten und dadurch auch den Spaß am Unterricht zu fördern.
Wir versuchen zu helfen durch viele Mitglieder, die uns ihren Beitrag geben. Bei Aktionen und Festen wollen wir einen Überschuss erwirtschaften, der allen Schülern hilft. Wir suchen nach Sponsoren und Sachspenden, die den Schulbetrieb unterstützen.
Eltern, Großeltern, Freunde und Ehemalige helfen Schülern: So lautet unsere Devise!!
Einige Aktivitäten des Fördervereins aus der letzten Zeit:
Verschönerung des Schulhofgeländes mit Sitzecken, einem Fußballfeld, Bepflanzung
und und und…. finanziert durch einen Sponsorenlauf von Schülern und Lehrern.
Anschaffung von 15 Mikroskopen für den Biologieunterricht
Anschaffung eines weiteren DVD-/Videogerätes
Unterstützung bei Projekten und AGs
Beteiligung zur Finanzierung der Hausaufgabenbetreuung
Kauf neuer Sportgeräte für die Turnhalle
Seit 1995 besteht der Förderverein, der durch engagierte Eltern ins Leben gerufen wurde.
Mit einem Mitgliedsbeitrag von 2 € pro Monat bzw. 24 € pro Jahr oder einer auch einer einmaligen Spende können auch Sie mithelfen.
Dankbar sind wir auch für jede aktive Mithilfe bei Festen und Spenden z. B. in Form eines Kuchens, der Bereitschaft zur Standbesetzung o. ä.
Vielleicht haben Sie oder Ihre Firma etwas ausgesondert oder übrig, was die Schule gut gebrauchen kann (Papier, Geräte ….)?
Wir sind für jede Unterstützung, gute Ideen und Anregungen dankbar!
Da wir ein gemeinnütziger, eingetragener Verein sind, können wir natürlich auf Wunsch auch steuerlich anerkannte Spendenquittungen ausstellen.
Für weitere Informationen und Fragen stehen ihnen die Mitglieder des Vorstandes des Fördervereins zur Verfügung.
Gerne können Sie uns auch mit einer e-mail unter foerderverein@weidenbornschule.de kontaktieren.
Kto.-Nr. 61465, Frankfurter Sparkasse, BLZ 500 502 01
§ 1
Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Weidenbornschule.
Er hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.
Er ist in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen.
§ 2
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts, Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung.
§ 3
Zweck des Vereins ist die Förderung der Unterrichtsarbeit und der Erziehungsziele der Weidenbornschule' sowie die Unterstützung pädagogischer, kultureller und sozialer Aufgaben der Schule. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Anschaffung von zusätzlichen Lehr- und Lehrmittel und Unterstützung aller die Qualität der Ausbildung und Betreuung an der Weidenbornschule fördernden Maßnahmen.
Die von den Mitteln des Fördervereins angeschaffte Gegenstände bleiben in seinem Eigentum und werden der Weidenbornschule als Dauerleihgabe zur Nutzung überlassen.
Dies gilt auch für die bisher von Elternspenden angeschafften Gegenstände (vgl. Ziffer 11/4 des Erlasses des HKM vom 14.11.1991 - VI A 3 - 818/120-2 - im Amtsblatt des HKM 1991 Seiten 975 - 976).
Die als Dauerleihgabe der Weidenbornschule überlassenen Gegenstände werden fortlaufend in einer Liste erfasst und fortgeschrieben.
Bewilligungsausschuss im Sinne des Erlasses vom 14.11.1991 für die Verfügung über das Spendenaufkommen ist der Vereinsvorstand im Zusammenwirken mit dem Schulleiter bzw. dessen Stellvertreter und dem Schulelternbeiratsvorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter.
Gelder, über die derzeit der Schulelterbeirat verfügt, sollen durch dessen Beschluss in die Kasse des Vereins überführt werden. Die Kasse wird von einem Kassenwart des Vereins geführt, der vom Bewilligungsausschuss alljährlich überprüft wird. Über Spenden erteilt der Kassenwart im Namen des Vereins steuerbegünstigte Spendenbescheinigungen, da die Förderung des Unterrichts - und Erziehungsarbeit nach Ziff 5 der Anlage 7 zu denn Einkommenssteuer-Richtlinien (Anlage 3 zu den Lohnsteuer-Richtlinien) allgemein als besonders förderungswürdig anerkannt ist.
§4
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§5
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§6
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die Ziele des
Vereins unterstützen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen eine ablehnende
Entscheidung kann die Mitgliederversammlung angerufen werden, die abschließend mit einfacher
Mehrheit entscheidet.
Austritt erfolgt durch schriftliche Austrittserklärung mit 4-wöchiger Frist zum Ende des
Geschäftsjahres.
§7
Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag von mindestens 18,00 €.
§8
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§9
Die Mitgliederversammlung soll in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres abgehalten werden. Sie ist spätestens zwei Wochen zuvor unter Bekanntgabe der Tagesordnung
vom Vorstand schriftlich einzuberufen.
Ein Drittel der Mitglieder kann schriftlich die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verlangen. dies kann auch der Vorstand.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst. Satzungsänderungen und Auflösungsbeschlüsse bedürfen einer 2/3 - Mehrheit der Anwesenden.
Die Mitgliederversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens 7 Mitglieder anwesend sind. Über die Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, welches vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.
§ 10
Der Vorstand besteht aus:
1. dem Vorsitzenden
2. dem stellvertretenden Vorsitzenden
3. dem Kassenwart
4. dem Schriftführer
5. einem Beisitzer
und wird von der Mitgliederversammlung jeweils für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Der Vorstand vertritt den Verein gegenüber Dritten.
Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Für besondere Aufgaben kann der Vorstand aus dem Kreis der Mitglieder besondere Vertreter
bestellen.
Die Tätigkeit ist ehrenamtlich; bare Auslagen werden auf Antrag durch den Kassenwart erstattet.